Schülertransport

Die Zumutbarkeit eines Weges beurteilt sich im Wesentlichen nach der Person des Schülers / der Schülerin (Alter, Konstitution,), der Entfernung zwischen Wohnort und Schulhaus und der Art des Schulweges.

Der Schulrat legt die Entschädigung für Verkehrsabonnements sowie die Durchführung von Schülertransporten fest. Die Schulverwaltung übernimmt die Organisation.

Regeln Benützung Schulbus

Fahrpläne: